STEUERLICHE BERATUNG
- Existenzgründerberatung
- Unternehmensnachfolgeberatung
- Vermögensnachfolge u.v.m.
JAHRESABSCHLUSS
- Erstellen von Bilanzen und G+V
- Gewinnermittlung gemäß §4(3)EStG.
- Anlagenbuchführung
BUCHFÜHRUNG
- Einrichten der Buchführung
- Verbuchen der lfd. Geschäftsvorfälle
- Nutzung eines Frühwarnsystems u.v.m.
LOHNBUCHFÜHRUNG
- Anfertigen von Lohnabrechnungen
- Beitragsnachweise Sozialversicherung
- Lohnsteueranmeldungen
STEUERERKLÄRUNG
- betriebliche Steuererklärungen
- private Steuererklärungen
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.”
MEYER A. ROTHSCHILD, BANKIER (1744–1812)
MEYER A. ROTHSCHILD, BANKIER (1744–1812)